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Gerichtsurteil wegen Umweltrisiken

Nach einem Gerichtsurteil wurde dem Affen-Tierversuchslabor Silabe der Universität Straßburg, Frankreich, durch die Behörden mit sofortiger Wirkung die Genehmigung für sämtliche Tierversuche entzogen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung muss für das „Wohlergehen“ der vorgehaltenen Affen gesorgt werden. Grund sind die hohen Risiken durch biologische und chemische Abfälle und insbesondere Abwässer sowie die Gefahr von Laborunfällen mit Krankheitserregern. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche gratuliert seinem französischen Partnerverein zu seinem Erfolg.

Das wissenschaftliche Komitee Pro Anima hatte bereits vor zehn Jahren die erste Beschwerde gegen das Affenlabor eingereicht und konnte nun nach jahrelangem juristischem Vorgehen einen ersten Sieg erringen. Pro Anima arbeitet gemeinsam mit Ärzte gegen Tierversuche in der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuche (ECEAE).

„Silabe“ steht für Simian Laboratory Europe (Affenlabor Europa), war ursprünglich eine private Firma, die zu einer Art Service-Plattform der Universität Straßburg geworden ist. Das Labor in Niederhausbergen bei Straßburg hält derzeit 883 Affen verschiedener Arten. Über die Art der Versuche gibt es keine Transparenz. Informationen von Pro Anima zufolge umfassen die Versuche Bereiche wie Toxikologie, Medikamenten- und Impfstofftestungen sowie Chirurgie. Silabe gilt auch als Umschlagplatz für Affen aus Asien und Afrika für europäische Tierversuchslabore. Seit Jahren protestieren Tierschützer gegen die Einrichtung.

„Auch wenn die Affen vorerst in dem Labor bleiben müssen – zumindest werden vorläufig keine qualvollen Experimente an ihnen durchgeführt – ist das Urteil bezüglich der Umweltgefahren, die durch das Labor ausgehen, wegweisend,“ kommentiert Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche. „Es ist ein Aspekt, dem bislang kaum Beachtung geschenkt wurde. Krankheitserreger, giftige Chemikalien, Hormone – wer weiß, was alles an Abfällen aus Tierversuchslaboren in unsere Umwelt gelangt.“

Das französische Labor war bislang selbst für die Überwachung seiner Abwässer verantwortlich. Dem wurde nun ein Riegel vorgeschoben. Silabe muss einen neuen Antrag zur Betreibung des Labors stellen. Dieser unterliegt einer öffentlichen Konsultation. Das heißt, die Antragsdokumente müssen öffentlich auf die Website des zuständigen Verwaltungsbezirks gestellt werden. Dass dies bei dem bisherigen Antrag nicht geschehen ist, verstößt gegen geltendes französisches Recht.

Ärzte gegen Tierversuche gratuliert Pro Anima zu dem durch jahrelange Hartnäckigkeit erzielten juristischen Erfolg und hofft, dass die Neugenehmigung für das Labor abgelehnt wird.